Die Erstellung und der Ausdruck einer Meldeliste ist gesetzlich in den Meldegesetzen der Bundesländer festgelegt.  Um datenschutzrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen, kann diese Liste z.B. zur Weitergabe an den Tourismusverband auch ohne namentliche Benennung der Gäste erstellt werden.

Über den Karteireiter Meldescheine können Sie bereits ausgefüllte Meldescheine für Ihre Kunden zur Unterschrift ausdrucken. Wählen Sie hierfür den/die jeweiligen Kunden aus. Alternativ können Sie diese auch über den Zimmerspiegel ausdrucken. (Siehe Punkt 3.8 Belege drucken und versenden)

Die Optik des Rechnungs-Druckes richtet sich nach der Formular-Vorlage, die bearbeitet werden
kann (siehe auch Punkt 7.6 Formulare)